logo logo

Zahnärztliche Chirurgie (Dentoalveoläre Chirurgie)

Weisheitszahnentfernung

Der Mensch hat normalerweise 32 Zähne, davon üblicherweise 4 Weisheitszähne. Bei dem Weisheitszahn handelt es sich um den 3. Backenzahn. Die ersten Anzeichen der Weisheitszähne – eine Verkalkung im Röntgenbild – sind erst mit ca. 12 bis 14 Jahren nachweisbar. Der Zeitpunkt des Durchbruches ist individuell unterschiedlich, üblicherweise zwischen dem 16. und dem 40. Lebensjahr nach abgeschlossenem Wachstum der Schädelknochen. Bei manchen Menschen sind keine oder weniger Weisheitszähne angelegt, andere weisen sogar noch weitere Zahnanlagen (zusätzliche Zähne) auf. Weisheitszähne weichen in der Form und Anlage der Wurzel häufiger von der Norm ab als die anderen Molaren (Backenzähne).

Weisheitszähne finden häufig keinen Platz, ihre vorgesehene Position in der Mundhöhle einzunehmen und sich in die Zahnreihen einzugliedern und müssen deshalb operativ entfernt werden.

Entfernung von Zysten im Kieferbereich

Zysten im Kieferbereich sind Hohlräume im Knochen. Sie sind von einer dünnen Gewebeschicht, der sog. Zystenmembran ausgekleidet, die in der Regel eine Flüssigkeit einschließt. Zysten wachsen langsam, passiv und schmerzlos. Sie werden daher meistens als Zufallsbefund im Röntgenbild diagnostiziert. Bei größerer Ausdehnung können sie sich durch eine Schwellung bemerkbar machen; es besteht die Gefahr der Infektion der Zyste oder des Kieferbruches im Unterkiefer. Im Oberkiefer kann eine Verbindung mit der Kieferhöhle auftreten, so dass sich klinisch chronische Kieferhöhlenbeschwerden zeigen können.

Zysten können verschiedene Ursachen haben. Sie können aus embryonalen Geweberesten der Zahnanlage oder durch chronische Entzündungsreize entstehen. Die überwiegende Anzahl der Zysten ist gutartig. Sie können aber auch bösartig sein oder in seltenen Fällen bösartig entarten.

Daher sollte nach entsprechender klinischer und radiologischer Diagnostik die Zyste und der Auslöser (z.B. ein nicht durchgebrochener Zahn) chirurgisch entfernt werden. Des Weiteren sollte das Zystengewebe mit Hilfe der histologischen Aufarbeitung richtig klassifiziert werden, um gegebenenfalls weitere Therapiemaßnahmen einzuleiten. Bei größeren Zysten sollte nach Zystenentfernung der Hohlraum mit eigenem Knochen aufgefüllt werden (z.B. aus dem Kieferbereich oder aus dem Beckenknochen), um die knöcherne Ausheilung zu beschleunigen und die Voraussetzung für die Wiederherstellung der Kaufunktion z.B. mit Implantaten zu verbessern.

Dieser Eingriff kann je nach Ausdehnung des Befundes in Lokalanästhesie, im Dämmerschlaf oder in Vollnarkose durchgeführt werden. Ein stationärer Aufenthalt mit fachgerechter Überwachung sollte bei einer ausgedehnten Operation erfolgen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wurzelspitzenresektion

Bildet ein Zahn eine Entzündung des Nervengewebes aus, ist häufig eine Wurzelbehandlung des Zahnes notwendig. Diese wird durch Ihren Zahnarzt durchgeführt. In den meisten Fällen gehen die klinischen Beschwerden und die radiologischen Entzündungszeichen nach erfolgreicher Wurzelbehandlung zurück.

Kommt es nicht zu einem Beschwerderückgang, so ist dies meistens in der Anatomie der Zahnwurzel im Bereich der Wurzelspitze begründet; denn hier teilt sich der Wurzelkanal des Zahnes wie ein Flussdelta auf – die Seitenarme sind zu klein, um mit einer Wurzelbehandlung abgefüllt zu werden, aber groß genug, dass Bakterien dort weiter überleben und eine Entzündung ausbilden können.

Im Röntgenbild äußert sich eine chronische Entzündung in Form eines dunklen Halbmondes um die Wurzelspitze. Es kommt dadurch zustande, dass durch den Entzündungsprozess Knochen aufgelöst wurde, so dass in diesem Bereich Röntgenstrahlen das Gewebe besser durchdringen und folglich den Röntgenfilm stärker schwärzen können.

Sofern der Zahnhalteapparat des Zahnes noch suffizient ist, ist in diesen Fällen eine Abtrennung der Wurzelspitze samt Seitenkanälen sinnvoll – eine sogenannte Wurzelspitzenresektion. Obwohl diese Operation in der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgreich ist, stellt sie den letzten Rettungsversuch des Zahnes dar. Die Zahnentfernung im weiteren Verlauf kann nicht immer verhindert werden.

Der Eingriff der Wurzelspitzenresektion erfolgt üblicherweise in Lokalanästhesie. Hierzu muss das Zahnfleisch vorsichtig abgelöst und durch den Knochen ein direkter Zugang zur Zahnwurzel geschaffen werden. Die Zahnwurzelspitze wird abgetrennt und entfernt. Der Wurzelkanal wird erneut versiegelt. Dieses Vorgehen wird in enger Absprache mit Ihrem Zahnarzt durchgeführt. In einigen Fällen sollte die Wurzelfüllung erneuert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit des Eingriffs zu erhöhen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie jederzeit chirurgisch und stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Parodontalchirurgie

Zähne sind nicht direkt mit dem Knochen verwachsen sondern über den sog. Zahnhalteapparat (Parodontium) im Knochen verankert. Das Parodontium steht mit der Mundhöhle in direktem Kontakt und ist somit ständigen Entzündungsreizen ausgesetzt. Durch Zähneputzen, die regelmäßige Verwendung von Zahnseide und Zahnreinigungen beim Zahnarzt können Zahnbeläge und Zahnstein entfernt werden. Dies ist aber dann nicht immer und vollständig möglich wenn sich Beläge und Konkremente unterhalb des Zahnfleisches gebildet haben.

Ablagerungen in Zahnfleischtaschen führen zu einer chronischen parodontalen Entzündungen, die bewirken, dass sich der umliegende Knochen zurückbildet. Tiefe Zahnfleischtaschen, Zahnlockerungen, ein ästhetisch ungünstiger Zahnfleischrückgang und ggf. Mundgeruch sind die Folgen.

Um Beläge und Ablagerungen unter dem Zahnfleisch zu beseitigen, sind spezielle Behandlungen notwendig (professionelle Zahnreinigungen, PZR), die üblicherweise in Zahnarztpraxen angeboten werden, die sich auf Parodontaltherapie spezialisiert haben.

Chirurgische Eingriffe stellen nur selten den ersten Schritt einer Parodontalbehandlung dar.

Sind die konservativen Maßnahmen nicht mehr erfolgversprechend oder ist das Ausmaß der Zahnfleischtaschen zu groß, sind parodontalchirurgische Eingriffe notwendig. Diese Eingriffe sollten sorgfältig und individuell geplant werden.

Das Spektrum der parodontalchirurgischen Massnahmen umfasst Zahnentfernungen, chirurgische Wurzelglättungen, Zahnfleischkorrekturen (Rezessionsdeckungen), Bindegewebstransplantate und Knochenaufbauverfahren.

Sollten ausgedehntere parodontalchirurgische Operationen bei Ihnen notwendig sein, stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Abszess Behandlung

Abszessbehandlung Eiteransammlung durch sog. Eiterbakterien verursachte eitrige Infektion in nicht vorgeformten Körperhöhlen. Meistens gehen Abszesse von Zahnwurzeln oder Zähnen aus. Die Behandlung eines Abszesses besteht neben einer Ursachenbeseitigung (z.B. Offnen des Zahnes oder Reinigung der entzündeten Zahnfleischtasche) meist in seiner chirurgischen Eröffnung. Antibiotika können im Anfangsstadium unter Umständen nützlich sein, dienen aber meist nur zur Abschirmung des umgebenden Gewebes bei einem geschwächten Immunsystem.

Freilegung retinierter Zähne

Wenn ein Zahn vollständig im Kieferknochen verbleibt oder bei Kindern bzw. Jugendlichen schräg herauswachsen würde, wird eine Zahnfreilegung notwendig.

In Zusammenarbeit mit dem Kieferorthopäden kann dieser Zahn mittels festsitzender „Zahnspange“ in die regelrechte Position gebracht werden.

Um einen Zahn freizulegen, wird das Zahnfleisch und der Knochen über dem Zahn entfernt.

Dabei gehen wir möglichst minimalinvasiv vor.

Nach Absprache mit dem Kieferorthopäden können auch intraoperativ sogenannte Brackets auf den Zahn geklebt werden. Danach kann der Zahn an die richtige Stelle bewegt werden.

Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen

Am häufigsten sind Korrekturen von Lippen- und Zungenbändchen erforderlich, wenn diese funktionielle oder ästhetische Störungen verursachen.

Tief ansetzende Bändchen, auch im Wangenbereich können beim bezahnten Patienten zu Zahnfleischrückgang führen. Beim Prothesenträger können sie den Prothesenhalt verschlechtern, da die Ansaugung der Prothese verhindert wird.

Lippen- und Zungenbändchen sollten in jedem Fall korrigiert werden, wenn sie das Wachstum der Zähne oder die Sprachfunktion beim Kind beeinträchtigen.